AGB


Optimus GmbH
Steinheilstr. 1
85053 Ingolstadt


Vertretungsberechtiger Geschäftsführer: Atila Dikilitas

Telefon: 0841 / 159 66-403


E-Mail: info@optimus-group.de


Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt
Registernummer: HRB 8074

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 309561984
Inhaltlich Verantwortlicher: Atila Dikilitas



§ 1 Weitergabeverbot



Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den
Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und
Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden
muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der
Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.


§ 2 Doppeltätigkeit


Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.


§ 3 Eigentümerangaben


Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer
bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre
Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit
hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit
keinerlei Haftung.


§ 4 Haftungsbegrenzung


Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der
Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.


§ 5 Verjährung


Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt Gesetlichvorgelegte Jahre.
Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung
begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu
einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.


§ 6 Gerichtsstand


Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für
alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand
der Firmensitz des Maklers vereinbart.